AGB

 

Emina Seibold

Hebamme

Untere Leberklinge 14

97877 Wertheim

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen.

In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflicht mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, enstehet zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnung

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahhlerinnen sind innerhalb der vereinbarten frist zu bezahlen, unabhänging von der erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle ( §286 Abs.3 BGB ).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat kein Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Kursdienstleistungen

Kurse der Hebamme können per Onlietool oder persönlich gebucht werden.

Kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden, sowie klinische Anzeichen einer Infektion, sind der Kursleiterin vor Beginn des Kurses bzw. vor den einzelnen Terminen unverzüglich mitzuteilen.

Die Hebamme behält sich eine Kursabsage bis zu 7 Tage vor Beginn des Kurses vor, wenn die zumutbare Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Änderungen des Kursortes und Änderungen der Kursleitung sofern die Interessen des Leistungsemfängers im zumutbaren und nicht unangemessenen benachteiligenden Umfang berührt werden.

Von der Kursteilnehmerin verursachte Fehlstunden können nicht nachgeholt und nicht erstattet werden.

 

Muss die Hebamme einen Termin im laufenden Kurs aus wichtigen Gründen absagen, wird versucht, einen Nachholtermin zu organisieren. Ist dies nicht möglich, wird der entfallene Termin selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.

Hygieneregeln für Präsenzkurse werden jeweils an die Gesetzeslage Angepasst!

Abrechnung der Leistungen

Besondere Bedingungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. 

Fehlstunden können gemäß der Hebammen-Gebührenordnung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. 

Die Hebamme behält unabhängig vom Grund des Versäumnisses ihren vollen Gebührenanspruch. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Bei der Anmeldung zu dem jeweiligen Kurs überweist die Teilnehmerin eine Kaution, mit der die Hebamme die Fehlstunden ggf. verrechnet. Nach Abschluss des Kurses erhält die Teilnehmerin die Kaution in voller Höhe oder den verbleibenden Restbetrag zurück. Grundlage für die durch die Teilnehmerin selbst zu zahlenden Fehlstunden ist die aktuelle Hebammen-Gebührenverordnung. Privat versicherte Frauen bekommen am Ende des Kurses eine Rechnung gemäß aktueller Hebammen-Gebührenordnung, die sie dann bei ihrer Versicherung einreichen können. Das Nachholen von versäumten Kursterminen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für die Wochenbettzeit gilt:

Bitte informieren Sie die Hebamme umgehend schriftlich per SMS nach der Geburt Ihres Kindes, damit diese die Hausbesuche einplanen kann. Melden Sie sich dann bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit die Uhrzeit für den ersten Besuch absprochen werden kann. Sollte die Hebamme erst von Ihnen am Tag der Entlassung erfahren, dass Sie nach Hause gehen oder schon seit Tagen zu Hause sind, kann sie kurzfristig keine freien Kapazitäten garantieren.

Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Besuche und eventueller Notfälle, kann die ausgemachte Uhrzeit um 20 Minuten (+oder-) der vereinbarten Zeit variieren. Bei größerer Zeitabweichung meldet sich die Hebamme telefonisch.

Ein Hausbesuch dauert in der Regel ca. 20-40 Minuten. Sollte diese Zeit in den ersten Tagen nicht ausreichen, kann ein weiterer Termin am selben Tag erfolgen.

An den Wochenenden melden Sie sich natürlich nach vorheriger Absprache in dringenden Fällen bei Bedarf. 

 

Vertretung

Eine Vertretung in Urlaub, Krankheit oder Fortbildung ist jeweils über eine Kooperationspartnerschaft mit Hebammen aus der Region geregelt. Sollte die jeweilige Kooperationspartnerin ebenfalls verhindert sein, wenden Sie sich bitte in diesem Fall in wichtigen Fragen an Ihren Kinderarzt oder Ihren Gynäkologen.

 

 

 

 

Gerichtsstand ist Wertheim.
Wertheim, Juni 2024